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Baubewilligung für Modulhäuser in der Schweiz

Viele Interessenten gehen davon aus, dass Modulhäuser keine Baubewilligung benötigen.
Das stimmt nicht.
Ein Modulhaus gilt in der Schweiz rechtlich als normales Wohnhaus.
Es benötigt daher – genau wie ein konventionell gebautes Haus – eine ordentliche Baubewilligung der Gemeinde.
Die gute Nachricht:
In den meisten Fällen ist eine Bewilligung problemlos möglich, wenn das Projekt korrekt vorbereitet wird. Genau dabei begleiten wir Sie.

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Kostenlose Erstberatung

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Preise

Baubewilligung

Prozess

Kontakt

Ein Modulhaus unterliegt den gleichen Bauvorschriften wie ein konventionelles Haus.

Braucht ein Modulhaus wirklich eine Bewilligung?

❌ „Modulhäuser sind mobile Bauten“


❌ „Man kann sie ohne Baugesuch aufstellen“


❌ „Gemeinden erlauben das nicht“

Feste Fundamente

Anschluss an Infrastruktur


Gleichgestellt mit Einfamilienhaus

Wo darf ein Modulhaus gebaut werden?
Entscheidend ist nicht die Bauweise — sondern die Bauzone Ihres Grundstücks.
 

✔ Sehr gute Bewilligungschancen

In Wohnzonen sind Einfamilienhäuser ausdrücklich vorgesehen. Ein Modulhaus wird hier wie ein normales Haus behandelt und in den meisten Fällen bewilligt.

WOHNZONE

MISCH- ODER DORFZONE

✔ Meist möglich

Eine Bewilligung ist in vielen Fällen möglich, wenn sich das Haus gut ins Ortsbild einfügt (Dachform, Fassadenmaterial, Höhe). Das Projekt wird individuell geprüft.

KERNZONE

⚠ Einzelfallprüfung

In historischen Dorfkernen gelten strengere Gestaltungsvorschriften. Eine Bewilligung kann möglich sein, benötigt jedoch eine angepasste Architektur und Abstimmung mit der Gemeinde.

LANDWIRTSCHAFTSZONE

✖ In der Regel nicht möglich


Wohnhäuser sind hier grundsätzlich nur für landwirtschaftliche Betriebe erlaubt. Ein Modulhaus als privates Wohnhaus wird normalerweise nicht bewilligt.

✔ Gebäudehöhe


✔ Grenzabstände


✔ Dachform
✔ Erschliessung

Fassadenmaterial

Zufahrt


Parkplätze
✔ Position auf dem Grundstück

Wir planen Ihr Modulhaus so, dass es die örtlichen Bauvorschriften erfüllt und bewilligungsfähig ist.

Was prüft die Gemeinde?
Die Bauweise spielt keine Rolle geprüft wird, ob sich das Haus
in die Umgebung einfügt.

Der Bewilligungsprozess 

01

Vorprüfung

Wir prüfen:
Bauzone
Ausnützungsziffer
mögliche Hausgrösse

02

Erstellung von:
Situationsplan
Grundrissen
Ansichten
Baubeschrieb

Projektierung

03

Baugesuch

Einreichung bei der Gemeinde

04

Öffentliche Auflage

ca. 20–30 Tage Einsprachefrist

05

Baubewilligung

Nach Genehmigung kann produziert werden.

Wir schnell können Sie ein einziehen?
Der grösste Unterschied zwischen konventionellem Bau und Modulbau beginnt nach der Baubewilligung.

KONVENTIONELLES HAUS

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Baubewilligung            Baustelle           Innenausbau            Einzug

10–14 Monate Bauzeit


Witterungsabhängige Baustelle, viele Gewerke vor Ort, längere Koordination.

Mehrere Jahreszeiten
Bauphase.

 MODULHAUS 

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Baubewilligung        Produktion im Werk      Montage       Einzug

4–6 Monate bis zum Einzug

Produktion wetterunabhängig im Werk, kurze Montagezeit auf dem Grundstück.

Einziehen noch im selben Jahr möglich.

^

Während beim klassischen Bau nach der Bewilligung erst die Baustelle beginnt, startet beim Modulhaus bereits die Produktion Ihres Hauses.

Wir lassen Sie mit den Behörden nicht allein.

Wir unterstützen bei:
Grundstückseinschätzung
Projektanpassung an Bauordnung
Baugesuchunterlagen
Koordination mit Planern
technischen Nachweisen

Sie brauchen keine Vorkenntnisse im Baurecht.

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