Baubewilligung für Modulhäuser in der Schweiz
Viele Interessenten gehen davon aus, dass Modulhäuser keine Baubewilligung benötigen.
Das stimmt nicht.
Ein Modulhaus gilt in der Schweiz rechtlich als normales Wohnhaus.
Es benötigt daher – genau wie ein konventionell gebautes Haus – eine ordentliche Baubewilligung der Gemeinde.
Die gute Nachricht:
In den meisten Fällen ist eine Bewilligung problemlos möglich, wenn das Projekt korrekt vorbereitet wird. Genau dabei begleiten wir Sie.

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Ein Modulhaus unterliegt den gleichen Bauvorschriften wie ein konventionelles Haus.
Braucht ein Modulhaus wirklich eine Bewilligung?
❌ „Modulhäuser sind mobile Bauten“
❌ „Man kann sie ohne Baugesuch aufstellen“
❌ „Gemeinden erlauben das nicht“
✔ Feste Fundamente
✔ Anschluss an Infrastruktur
✔ Gleichgestellt mit Einfamilienhaus
Wo darf ein Modulhaus gebaut werden?
Entscheidend ist nicht die Bauweise — sondern die Bauzone Ihres Grundstücks.
✔ Sehr gute Bewilligungschancen
In Wohnzonen sind Einfamilienhäuser ausdrücklich vorgesehen. Ein Modulhaus wird hier wie ein normales Haus behandelt und in den meisten Fällen bewilligt.
WOHNZONE
MISCH- ODER DORFZONE
✔ Meist möglich
Eine Bewilligung ist in vielen Fällen möglich, wenn sich das Haus gut ins Ortsbild einfügt (Dachform, Fassadenmaterial, Höhe). Das Projekt wird individuell geprüft.
KERNZONE
⚠ Einzelfallprüfung
In historischen Dorfkernen gelten strengere Gestaltungsvorschriften. Eine Bewilligung kann möglich sein, benötigt jedoch eine angepasste Architektur und Abstimmung mit der Gemeinde.
LANDWIRTSCHAFTSZONE
✖ In der Regel nicht möglich
Wohnhäuser sind hier grundsätzlich nur für landwirtschaftliche Betriebe erlaubt. Ein Modulhaus als privates Wohnhaus wird normalerweise nicht bewilligt.
✔ Gebäudehöhe
✔ Grenzabstände
✔ Dachform
✔ Erschliessung
✔ Fassadenmaterial
✔ Zufahrt
✔ Parkplätze
✔ Position auf dem Grundstück
Wir planen Ihr Modulhaus so, dass es die örtlichen Bauvorschriften erfüllt und bewilligungsfähig ist.
Was prüft die Gemeinde?
Die Bauweise spielt keine Rolle — geprüft wird, ob sich das Haus
in die Umgebung einfügt.
Der Bewilligungsprozess
01
Vorprüfung
Wir prüfen:
Bauzone
Ausnützungsziffer
mögliche Hausgrösse
02
Erstellung von:
Situationsplan
Grundrissen
Ansichten
Baubeschrieb
Projektierung
03
Baugesuch
Einreichung bei der Gemeinde
04
Öffentliche Auflage
ca. 20–30 Tage Einsprachefrist
05
Baubewilligung
Nach Genehmigung kann produziert werden.
Wir schnell können Sie ein einziehen?
Der grösste Unterschied zwischen konventionellem Bau und Modulbau beginnt nach der Baubewilligung.
KONVENTIONELLES HAUS

Baubewilligung → Baustelle → Innenausbau → Einzug
10–14 Monate Bauzeit
Witterungsabhängige Baustelle, viele Gewerke vor Ort, längere Koordination.
Mehrere Jahreszeiten Bauphase.
MODULHAUS

Baubewilligung → Produktion im Werk → Montage → Einzug
4–6 Monate bis zum Einzug
Produktion wetterunabhängig im Werk, kurze Montagezeit auf dem Grundstück.
Einziehen noch im selben Jahr möglich.
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